DAC7 & Ferienvermietung: Was Sie wissen müssen

Seit der Einführung der EU-Richtlinie DAC7 (in Deutschland das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, kurz PStTG) sind Betreiber von Online-Buchungsplattformen gesetzlich verpflichtet, Informationen über die Einkünfte ihrer Vermieter an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.

Die DAC7-Richtlinie dient der steuerlichen Transparenz innerhalb der EU. Als Vermittler Ihrer Unterkunft sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, jährliche Berichte über die generierten Umsätze und die Stammdaten unserer Partner zu übermitteln. Dies betrifft alle Vermieter – egal ob Sie privat ein einzelnes Apartment oder gewerblich eine Vielzahl an Ferienhäusern vermieten.

Hier können Sie uns Ihre Daten senden

Welche Daten werden für DAC7 benötigt?

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

  • Für Privatpersonen: Die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr) sowie Geburtsdatum und Anschrift.

  • Für Unternehmen: Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) sowie die Handelsregisternummer.

  • Objektdaten: Die Adresse der Ferienunterkunft und ggf. die Grundbuchnummer.

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?

Ihre persönliche Steuer-ID finden Sie ganz einfach:

  1. Auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid (oben links).

  2. Auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

  3. Im Informationsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern.

Was passiert, wenn ich die Daten nicht angebe?

Die Angabe der Daten ist für die weitere Zusammenarbeit zwingend erforderlich. Ohne die korrekte Hinterlegung der Steuer-ID müssen Plattformen laut Gesetz Auszahlungen blockieren oder das Inserat vorübergehend deaktivieren.

Handeln Sie jetzt: Hinterlegen Sie Ihre Daten in Ihrem Eigentümer-Login, damit Ihre Vermietung weiterhin reibungslos und rechtssicher läuft.